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ORGANISATION & ALLTAG

Stundenplan / Unterrichtszeiten

Unser Tagesablauf dient als Richtlinie für alle. Änderungen im Stundenplan oder Veranstaltungen in Schule oder Hort können diesen Ablauf beeinflussen und verändern. 

Der Tag im Hort ist so gestaltet, dass ein Wechsel zwischen Anspannung und Entspannung gegeben wird. Vor allem das Spielen im Freien ist uns wichtig. 

Schulzeit

06.00 – 07.30 Uhr Früh - Hort: 

 

Die Kinder kommen in ruhiger Atmosphäre an. In den Ferien besteht die Möglichkeit gemeinsam zu frühstücken. Anschließend darf gespielt werden. 

 

ab 11.10 Uhr:

 

  • Betreuung nach der Schule in den Hortzimmern

  • gemeinsames Mittagessen

  • individuelles Spiel

  • Die Kinder werden zu ihren selbstgewählten Ganztagsangeboten geschickt.

 

12.45 Uhr – 14.45 Uhr:

 

Von Montag bis Donnerstag selbständige Erledigung der Hausaufgabe im Hausaufgabenzimmer, der Zeitpunkt ist dabei frei wählbar; Freitag ist hausaufgabenfreier Tag.

Die Kinder haben die Möglichkeit sich im Freien zu bewegen, zu spielen, zu toben oder sich auszuruhen. Die Zeit ab wann der Hof geöffnet wird, ist wetterabhängig.

 

Ferienzeit

Während der Ferien möchten wir den Kindern einen abwechslungsreichen und erlebnisreichen Ausgleich zum Alltag bieten. Deshalb planen wir Wanderungen, Ausflüge und Sportspiele gemeinsam. Auch das Toben im Garten oder auf dem Spielplatz ist sehr beliebt. 

 

Unser Hort hat in den Ferien von 06:00 Uhr – 17:00 Uhr geöffnet.

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Unterrichtsmittel

Die Kosten für alle Schulbücher sowie Arbeitshefte trägt der Schulträger, Stadtverwaltung Rötha.

Schulsport

  • Schüler und deren Eltern beziehungsweise volljährige Schüler sind zu Beginn eines Schuljahres aktenkundig über die Regelungen zur Sicherheit im Schulsport zu belehren.

  • Die Teilnahme am Schulsport erfordert eine geeignete Sportbekleidung. Sie muss ein ungefährdetes Üben der Schüler ermöglichen.

Es werden insbesondere benötigt:

  • Sportbekleidung entsprechend der Lernbereichsspezifik

  • Sportschuhe mit Sohleneigenschaften, die den jeweiligen Nutzungsbedingungen der Sporthallen beziehungsweise der Außensportanlagen entsprechen.

  • Die Lehrkraft stellt sicher, dass die Schüler vor Beginn des Sportunterrichts ausnahmslos alle Gegenstände, die eine unfall- und verletzungsfreie Durchführung des Unterrichts gefährden könnten, ablegen.

Hierzu gehören insbesondere:

  • Uhren, Schlüssel, Gürtel und Schmuck (Ringe, Ketten, Armreifen, Ohrringe, Ohrstecker, Piercings).

  • Bitte achten Sie darauf, dass an den entsprechenden Unterrichtstagen diese Schmuckgegenstände gleich zu Hause bleiben.

  • Die Haare müssen im Sportunterricht so getragen werden, dass sie zu keiner Beeinträchtigung führen und keine Gefahr darstellen. Brillenträgern ist das Tragen einer sportgerechten Brille zu empfehlen.



Schulsportbefreiungen

 

Schulsportbefreiungen aus gesundheitlichen Gründen, die den Zeitraum von 4 Wochen überschreiten, bedürfen der amtsärztlichen Bestätigung.

Ferien 2026/2027

2026

Januar 

 

bis 02.01.2026

 

Februar

 

​09.02. - 20.02.2026

 

April

​03.04. - 10.04.2026

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Freistellung / Beurlaubung

  • Lt. § 4 Absatz 1 der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über den Besuch öffentlicher Schulen im Freistaat Sachsen (Schulbesuchsordnung) vom 12. 08. 1994, rechtsbereinigt mit Stand vom 09. 03. 2004, wird die Freistellungen vom Unterricht nur in besonderen Ausnahmefällen genehmigt.

  • Die Beurlaubung eines Schülers wird nur in begründeten Ausnahmefällen genehmigt. Die Klassenleiterin kann eine Beurlaubung von 1 bis zu 3 Tagen im Ausnahmefall aussprechen. Längere Beurlaubungen obliegen der Schulleitung.
    Die Genehmigung orientiert sich auch am Leistungsstand des Kindes. Die Fehltage werden auf dem Zeugnis vermerkt.

  • Mit Beschluss der Gesamtlehrerkonferenz vom 16.08.2023 werden Anträge, die ferienverlängernd sind, abgelehnt.

  • Zu Ihrer eigenen Absicherung bitten wir Sie, den Antrag ist immer rechtzeitig schriftlich und mit entsprechender Begründung einzureichen.

Wir danken für Ihr Verständnis.

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